Selbstständigkeit: Freiberufler oder Gewerblicher Unternehmer

Welche Option ist die Richtige für mich?

Wenn es um die Selbstständigkeit geht, stehen verschiedene Optionen zur Auswahl, wie genau man in dieser Form tätig sein kann oder muss. Es gibt klare Vorgaben, wann man freiberuflich arbeiten kann und wann ein Gewerbe notwendig ist. Hier erfährt man alles Wichtige zu diesem Thema

Inhaltsverzeichnis

Die Unterschiede

Es ist wichtig, zwischen einer gewerblichen und einer freiberuflichen Tätigkeit zu unterscheiden, da einige Besonderheiten für freie Berufe gelten. Wenn man als Freiberufler tätig sein möchte, braucht man beispielsweise kein Gewerbe anzumelden. Als Freiberufler zahlt man außerdem nur die Einkommenssteuer und die Umsatzsteuer (nur unter ganz bestimmten Umsätzen), während die Gewerbesteuer im Gegensatz zu Gewerbetreibenden, keine Rolle spielt. Wenn man sich für eine freiberufliche Tätigkeit entscheidet, sollte man diese spätestens vier Wochen nach der Aufnahme formlos beim Finanzamt anzeigen.

 

Aufgrund der Besonderheiten, die für Freiberufler gelten, sollte man gleich zu Beginn feststellen lassen, ob man mit seinem Business Freiberufler ist oder einer gewerblichen Tätigkeit nachgeht. Dies lässt man am besten von seinem zuständigen Finanzamt klären. Dabei geht es nicht um eine förmliche Anerkennung der Freiberuflichkeit, sondern um die Einstufung im steuerrechtlichen Sinn. Dabei handelt es sich um eine unverbindliche Auskunft, die vom Finanzamt erteilt wird. Für eine verbindliche Festlegung müssen sehr hohe Anforderungen erfüllt werden.

Expertenrat

Handelt es sich um eine künstlerische Tätigkeit, gilt es die Frage zu klären, ob diese als freiberuflich eingestuft werden kann oder ob dafür ein Gewerbe angemeldet werden muss. Dafür kann die Anhörung eines Sachverständigen im Zweifel hilfreich sein. Eine solche Begutachtung erfolgt beispielsweise durch den Verband Bildender Künstler und Künstlerinnen Württemberg e.V. (VBKW).
Die persönliche Arbeitsleistung zählt als wesentliches Merkmal der Abgrenzung einer freiberuflichen Tätigkeit gegenüber dem Gewerbe.

Wenn man als Freiberufler aufgrund seiner eigenen Fachkenntnisse eigenverantwortlich und leitend agiert, führt auch die Mitwirkung vorgebildeter Arbeitskräfte nicht dazu, dass man ein Gewerbe anmelden muss. Insbesondere nicht, wenn diese Arbeitskräfte ebenfalls freiberuflich tätig sind. Die eigenverantwortliche und leitende Tätigkeit, darf sich nicht nur auf einen Teilaspekt der Praxis im Beruf erstrecken, sondern muss die gesamte Tätigkeit umfassen. Man geht einer leitenden Tätigkeit nach, wenn man nicht nur die Durchführung der Arbeit, sondern auch die Grundzüge der Organisation festlegt. Außerdem gehört dazu, dass man grundsätzliche Fragen überwacht und entscheidet, welche nach festgelegten Grundzügen ausgerichtet sind. Man ist leitend tätig, wenn man die volle Verantwortung trägt. Und zwar für jeden einzelnen Auftrag.

Grundsätzlich besteht auch die Möglichkeit einer Kombination aus freiberuflicher und gewerblicher Tätigkeit. Dafür kann man seinen Steuerberater, seinen Rechtsanwalt oder das IFB, also das Institut für Freie Berufe Nürnberg konsultieren.

Hinweis: Die freiberufliche Tätigkeit unterscheidet sich von einer freien Mitarbeit und ist daher nicht damit gleichzusetzen.,

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